SEMINAR - Aktuelles zur Energie- /Stromsteuer

und Erneuerbare-Energien-Gesetz

 

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Unternehmen können ihre Energiekosten durch Begünstigungen, u. a. zur Energiesteuer, zur Stromsteuer und zur EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien- Gesetz), deutlich reduzieren. Voraussetzung sind entsprechende Anträge bei den zuständigen Hauptzollämtern bzw. beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die „Besondere Ausgleichsregelung“ nach dem EEG 2021. Im Seminar lernen Sie, wie Sie die Energiekosten Ihres Unternehmens durch die verschiedenen Anträge senken können und was dabei zu beachten ist.
Referent
REFERENT
Wolfgang Stolte

Dipl.-Finw.

Wolfgang Stolte

Ehemaliger Director

 

 
Referent
REFERENT
Bertil Kapff

DM. Sc.

Bertil Kapff

Steuerberater

 

 
 
Referent
REFERENT
Stefan Ulrich

LL.M.

Stefan Ulrich

Rechtsanwalt

Preis
PREIS
Icon Lounge 180 €* inkl. MwSt.
   
Icon Online 170 € inkl. MwSt.
   
Icon Inhouse Nach Vereinbarung

 

 

* LOUNGE inkl. einer Getränkeauswahl

 

 
 
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ZIELGRUPPE

 

 

  • Sachbearbeiter für Energie- und Stromsteuer sowie für Energierecht; Abteilungen Steuern, Energie (u. a. Energieeinkauf), Recht, Zoll, Controlling, Facility-Management, Produktion.
  • Neu- und Wiedereinsteiger, erfahrene Sachbearbeiter, die ihre bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen ergänzen und überprüfen möchten.

 

 

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BESCHREIBUNG
Auch in diesem Jahr sind bei der Energie- und Stromsteuer und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021, EEG 2021, wieder umfangreiche Änderungen in Kraft getreten! Wir wollen Sie auf den neuesten Stand bringen und die relevanten Änderungen mit Ihnen diskutieren. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die verschiedenen Antragstellungen zur Reduzierung der Energiekosten.

Profitieren Sie von der langjährigen praktischen Erfahrung unserer Dozenten mit den Anträgen sowie im Umgang mit den verschiedenen Behörden. Die Auswirkungen der aktuellen Änderungen bei der Energie- und Stromsteuer und dem EEG 2021 werden konkret bezogen auf Ihr Unternehmen dargestellt. Das Thema Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) entfaltet infolge der Covid- 19-Pandemie besondere Brisanz. EU-Kommission, nationaler Gesetzgeber und die zuständigen Behörden haben bei den als staatliche Beihilfen eingestuften Energiekostenbegünstigungen unterschiedlich reagiert. Während des Seminars erhalten Sie Hilfestellungen zu den bei der jeweiligen Antragstellung auftretenden Fragen.

Mit der kontinuierlich fortschreitenden Energiewende kündigen sich bereits weitere Rechtsänderungen an: Die Bundesregierung plant die Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach §§ 9b, 10 StromStG und §§ 54, 55 EnergieStG ab dem Antragsjahr 2023 neu zu regeln. Daneben steht eine vollständige Neuordnung der Energieumlagen im Raum - mit einer Fokussierung auf die CO2-Bepreisung anstelle von Belastungen für den Stromverbrauch.

Beim EEG möchten wir Ihnen einen Überblick zu den maßgeblichen Rechtsänderungen und aktuelle Neuigkeiten geben. Betroffen sind die „Besondere Ausgleichsregelung“ (BesAR), die Strom-Eigenversorgung und Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Die Themen werden praxisnah erläutert und mit den Teilnehmern diskutiert. Neue Entwicklungen, bspw. infolge aktueller Rechtsprechung, werden kurzfristig in das Seminarprogramm integriert. Gerne können Sie uns Ihre Fragen und individuelle Themenwünsche vorab zusenden!

 

 

INHALTE
Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
– Steuerbegünstigungen zur Energie- und Stromsteuer für Unternehmen
– Neue amtliche Vordrucke und Besonderheiten im aktuellen Veranlagungszeitraum
– Kriterium „Unternehmen in Schwierigkeiten“ in der Corona-Krise
– Einführung der digitalen Antragstellung mit der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung IVVA - Projekt MoeVe
– Neufassung der Steuerentlastungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nach den §§ 9b, 10 StromStG und §§ 54, 55 EnergieStG zum Antragsjahr 2023
Aktuelles zum EEG - Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021
– Antragstellung zur „Besonderen Ausgleichsregelung“ nach dem neuen EEG 2021
– Neues bei der Eigenversorgung nach dem EEG 2021
– Anschlussförderung für ausgeförderte Anlagen
– Aufschub für „Messen und Schätzen“