SEMINAR - Internationales Steuerrecht intensiv

Kompaktes Grundlagenwissen

 

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Dieses Seminar vermittelt Ihnen grundlegendes und praxisnahes Wissen rund ums internationales Steuerrecht. Sie erlernen anhand von Praxisbeispielen die wichtigsten Bausteine kennen und erlangen so Sicherheit in der Behandlung internationaler Steuersachverhalte.
Referent
REFERENT
Jörg Holthaus

Dipl.-Finw.

Jörg Holthaus

Finanzverwaltung NRW
Dozent HSF NRW (Nordkirchen)

 

 
Preis
PREIS
Icon Loft 749 €* inkl. MwSt.
   
Icon Online 699 € inkl. MwSt.
   
Icon Inhouse Nach Vereinbarung

 

 

* LOFT inkl. 3 Gang-Menü sowie einer Getränkeauswahl

 

 
 
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ZIELGRUPPE

 

 

  • Steuerberater und deren Mitarbeiter
  • Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich Steuern
  • Unternehmer
  • Fachanwälte

 

 

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BESCHREIBUNG
Ausländische Steuersachverhalte gewinnen in den letzten Jahren immer mehr ans Präsenz und die Behandlung solcher werden aufgrund von Urteilen oder BMF Schreiben immer komplizierter. Gerade hier stecken jedoch auch viele Gestaltungsmöglichkeiten, weshalb das Finanzamt zielgerichteter prüft.

Umso mehr ist es wichtig, die Grundlagen und die Besonderheiten mit Doppelbesteuerungsabkommen zu kennen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden und Arbeitsabläufe zu vereinfachen.

Unser Referent ist seit vielen Jahren im internationalen Steuerrecht als Fortbilder und als Autor verschiedener Bücher unterwegs und schult darüber hinaus die Finanzbeamten von morgen. Er weiß daher genau, worauf es ankommt und kann Ihnen so helfen, die Fehlerquellen zu erkennen und gibt Ihnen entsprechende Lösungsansätze für eine optimale Umsetzung.

 

 

INHALTE
Steuerpflicht
Unbeschränkte Steuerpflicht
– Grundtatbestand gem. § 1 EStG iVm §§ 8 und 9 AO
Beschränkte Steuerpflicht
– Tatbestand des § 49 EStG
– Sonderregelungen für beschränkt Steuerpflichtige gem. § 50 EStG
– Steuerabzug gem. § 50a EStG
– Antragwahlrecht für EU/EWR-Bürger
– Erweitert beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)
– Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag (§§ 1 Abs. 3, 1a EStG)
– Wechsel der Steuerpflicht im laufenden Jahr (Umfang der zu erfassenden Einkünfte, Sonder-Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)
Vermeidung der Doppelbesteuerung und der doppelten Nichtbesteuerung
Unilaterale Maßnahmen
– Einkünfte aus Nicht-DBA-Staaten: Steuerfreistellung nach dem Auslandstätigkeitserlass, Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern nach § 34c EStG / § 26 KStG
– Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten (§ 90 Abs. 2 AO)
– Internationaler Auskunftsaustausch (Spontanauskünfte und Auskunftsersuchen)
– Internationale Vollstreckungsabkommen
Vermeidung durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
– Grundlagen der aktuellen deutschen DBA und des OECD-MA
– Ansässigkeit im Sinne der DBA
– Die Zurechnungsnormen der DBA (unbewegliches Vermögen, Betriebsstätteneinkünfte, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Veräußerungstatbestände, selbständige Arbeit, nichtselbständige Arbeit, Aufsichtsratsvergütungen, Künstler und Sportler)
– Vermeidung der Doppelbesteuerung gem. Art. 23 OECD-MA anhand von Fallbeispielen
– Nationale Besonderheiten: § 50d EStG, § 32b EStG