Volljurist

Stefan Ruhl

Rechtsabteilung Bistums Essen
Stefan Ruhl studierte in den Jahren 1998-2003 Jura an der Ruhr-Universität Bochum. Im Anschluss daran absolvierte er das juristische Referendariat am Landgericht in Essen, welches er im Februar 2006 mit Ablegung des 2. Staatsexamens erfolgreich beendete. Zusätzlich zu dieser Ausbildung erwarb er sich weitere Qualifikationen durch eine Fortbildung im Bereich des Wirtschaftsrechts. Diese beinhaltete, neben Vertiefungskursen zu zivilrechtlichen, für die Wirtschaft besonders relevante, Rechtsgebieten, auch den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht, welchen er ebenfalls erfolgreich absolvierte. In den folgenden Jahren war Herr Ruhl bei zwei Arbeitgeberverbänden als Rechtsberater für kleine und mittelständische Unternehmen tätig. In dieser Zeit betreute er die Unternehmen in allgemeinen Rechtsfragen, aber insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts. Im Jahr 2014 wechselte er dann in die Personalabteilung des Bistums Essen. Heute ist er dort in der Rechtsabteilung tätig und unterstützt kirchliche Einrichtungen bei rechtlichen Fragestellungen.

Bereits seit mehreren Jahren schult Herr Stefan Ruhl außerdem verschiedene kirchliche Einrichtungen zu Fragen des Arbeitsrechts und des (kirchlichen) Datenschutzrechts.