LL.M.
Stefan Ulrich
Rechtsanwalt
Stefan Ulrich studierte von 2004 bis 2010 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuern und Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum. Anschließend absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst als Referendar am Landgericht Bochum mit Stationen in Köln und Speyer. Nach Beendigung des Referendariats mit dem Bestehen der zweiten juristischen Staatprüfung spezialisierte er sich weiter durch den erfolgreichen Abschluss eines Masterstudiengangs im Wirtschafts- und Steuerrecht sowie einen Fachanwaltslehrgang auf dem Gebiet des Steuerrechts.
Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2014 ist er hauptsächlich beratend für energieintensive Unternehmen in den Bereichen Compliance und Energiekostenoptimierung tätig. Sein Beratungsfeld ist vielfältig und erstreckt sich dabei insbesondere vom Recht der Erneuerbaren Energien bis hin zum Energie- und Stromsteuerrecht. Er vertritt energieintensive Unternehmen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten sowie Vertragsverhandlungen und -gestaltungen.
Neben seiner Beratungstätigkeit doziert er regelmäßig als Referent für Energierecht und Verbrauchsteuerrecht bei Seminaren, Webinaren, Inhouse-Schulungen und Vortragsveranstaltungen. Dabei kommt ihm und letztlich auch seinen Seminarteilnehmern die umfangreiche praktische Erfahrung aus der Unternehmensberatung zugute, da er genau weiß, worauf es bei der jeweiligen Behörde oder Instanz ankommt und wie man Risiken, aber auch Potenziale, richtig antizipiert und rechtzeitig angeht.
Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2014 ist er hauptsächlich beratend für energieintensive Unternehmen in den Bereichen Compliance und Energiekostenoptimierung tätig. Sein Beratungsfeld ist vielfältig und erstreckt sich dabei insbesondere vom Recht der Erneuerbaren Energien bis hin zum Energie- und Stromsteuerrecht. Er vertritt energieintensive Unternehmen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten sowie Vertragsverhandlungen und -gestaltungen.
Neben seiner Beratungstätigkeit doziert er regelmäßig als Referent für Energierecht und Verbrauchsteuerrecht bei Seminaren, Webinaren, Inhouse-Schulungen und Vortragsveranstaltungen. Dabei kommt ihm und letztlich auch seinen Seminarteilnehmern die umfangreiche praktische Erfahrung aus der Unternehmensberatung zugute, da er genau weiß, worauf es bei der jeweiligen Behörde oder Instanz ankommt und wie man Risiken, aber auch Potenziale, richtig antizipiert und rechtzeitig angeht.